Jugendmedizin

 

Wir sind nicht nur eine Praxis für Babys und Kinder, sondern ausdrücklich auch für Jugendliche!

 

Folgende Untersuchungen speziell für Jugendliche werden in unserer Praxis angeboten:

  • J1 (13 - 15 Jahre)
  • J2 (16 - 17 Jahre)
  • Jugendarbeitsschutz-Untersuchung vor Beginn einer Ausbildung
  • Untersuchungen für Bescheinigungen z.B. für Schulaufenthalte im Ausland oder Berufspraktika

Gerade in der Pubertät treten für alle jungen Menschen plötzlich ganz neue Probleme auf: Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper, Ärger mit den Eltern, der Einstieg in die Sexualität, Stress in der Schule, Streit mit den Freunden oder Sorgen in der Ausbildung, erste Kontakte mit Alkohol oder Drogen sind nur einige von vielen Themen,  die sehr unglücklich machen können.

 

Wir können hier als Jugendärzte als Gesprächspartner und neutraler Berater an eurer Seite stehen.

Ab dem 14. Lebensjahr gilt die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern, so dass ihr selber entscheiden könnt, ob ihr eine Untersuchung und ein Gespräch "unter 4 Augen" oder gemeinsam mit einer Person eures Vertrauens wünscht.

 

Die Kosten für diese Untersuchungen werden teilweise nicht von allen Krankenkasse übernommen und müssen selbst getragen werden. Bitte fragt vorab bei unserem Team an!